Anmeldung |& Bibliothekskarte

Nutzung vor Ort

Alle verfügbaren Medien stehen Ihnen zu den Öffnungszeiten in den Räumen im Salzstadel und in der Zweigstelle Straubing-Ost zur kostenlosen Nutzung ohne Anmeldung zur Verfügung. Die Medien in den Schulbibliotheken können nur von den Kindern und Jugendlichen der jeweiligen Schule genutzt werden.

 

Ausleihe

Für die Ausleihe von Medien benötigen Sie eine gültige Bibliothekskarte, die Sie in allen unseren Einrichtungen beantragen können.

 

Anmeldung

Wenn Sie sich eine Bibliothekskarte ausstellen lassen wollen, bringen Sie zur Anmeldung bitte eines der folgenden Dokumente mit:

  • gültiger Personalausweis
  • gültiger Reisepass
  • gültige Aufenthaltserlaubnis (Personen, die keinen deutschen Reisepass oder deutschen Personalausweis beistzen)

Wenn Sie Ermäßigungen in Anspruch nehmen möchten, legen Sie bitte zusätzlich ein amtliches Dokument vor, das die Berechtigung nachweist (z.B.: Straubing-Pass, Schülerausweis, Studentenausweis, Schwerbehindertenausweis, Hartz 4-Bescheid).

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren erhalten eine kostenlose Bibliothekskarte. Dazu muss ein Anmeldeformular ausgefüllt und von einem Erziehungsberechtigen unterschrieben werden.

Sobald die Bibliothekskarte ausgestellt und ggf. bezahlt wurde, können Sie Medien ausleihen und alle digitalen Angebote der eBibliothek nutzen. Beachten Sie bitte, dass Ausweise nicht übertragbar sind, auch nicht auf Familienmitglieder.

 

Verlust der Bibliothekskarte

Wenn Sie Ihre Bibliothekskarte verloren haben, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid, damit die Karte gesperrt wird. Nur so können Sie verhindern, dass Medien von Anderen entliehen werden und Ihnen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die unberechtigte Nutzung Ihrer Karte haften.

 

Bibliothekskonto ist gesperrt

Ihr Konto bei uns kann aus verschiedenen Gründen gesperrt sein:

  • Ihr Bibliotheksausweis ist abgelaufen und muss verlängert werden.
  • Sie haben eine 1. oder eine 2. Mahnung aufgrund nicht zurückgegebener Medien erhalten.
  • Sie haben einen Leistungsbescheid oder eine Gebührenmahnung erhalten.
  • Sie haben die Gebührenobergrenze von 25,00 € erreicht.

Wenn Ihr Bibliothekskonto gesperrt ist, können Sie weder Medien ausleihen noch auf die Angebote der eBibliothek oder Ihr Onlinekonto zugreifen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns unter Angabe Ihrer Bibliothekskartennummer eine E-Mail, um zu klären, warum Ihr Bibliothekskonto gesperrt ist.